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Sicher zur Schule: Übung macht den Meister

Für die Erstklässler beginnt die Schule – und damit die aktive Teilnahme am Straßenverkehr. Der MSC Bornhöved weist darauf hin, den Schulweg frühzeitig zu üben. Schulanfänger müssen erst lernen, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Von den 30.000 Verkehrsunfällen, in die Kinder im vergangenen Jahr verwickelt wurden, ereigneten sich besonders viele am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie in der Mittagszeit, zwischen 13 und 14 Uhr.

Kinder benötigen bis zu dreimal mehr Zeit als Erwachsene, um auf gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu reagieren. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Ihr Hör- und Sehvermögen ist noch eingeschränkt, die Orientierung fällt schwer. Außerdem versperren ihnen parkende Autos am Fahrbahnrand die Sicht.

Eltern sollten deshalb einige Tage vor dem ersten Schultag den Weg mehrmals mit dem Kind abgehen und auf Gefahrenstellen hinweisen. Am besten zu den üblichen Schulwegzeiten und nicht an Wochenenden. Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der sicherste. Kleine Umwege können sinnvoll sein, empfiehlt MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.

Abc-Schützen müssen auch an Zebrastreifen und Ampeln vorsichtig sein. Sie sollten Blickkontakt mit dem Autofahrer aufnehmen und erst losgehen, wenn er angehalten hat.

Ebenso wichtig ist die Vorbildrolle der Erwachsenen: Kinder ahmen falsches Handeln schnell nach. Junge Schüler lassen sich leicht ablenken, sodass sie Erlerntes vergessen. Deshalb kann nur gut eingeübtes und verinnerlichtes Verhalten ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.

Wer Kinder sieht, muss vorsichtig fahren. Küchenmeister rät: „ Also beide Straßenseiten im Auge behalten und so fahren, dass man jederzeit bremsen kann. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.“ Autofahrer, die in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt werden, haften also unabhängig von der Schuldfrage. Kinder haften für Schäden, die sie einem Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer allgemeinen Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen generell richtig einschätzen können.